Wenn Messwerte nicht richtig verarbeitet werden oder Rechnungen in der Klärung hängen bleiben, kostet das Zeit, bindet Personal und kann Zahlungseingänge verzögern. Genau hier setzt die Formatumstellung zum 1. Oktober 2026 an: Sie bringt keine grundlegenden Veränderungen der Marktprozesse, verbessert aber an vielen Stellen Datenqualität, Transparenz und Konsistenz in der Marktkommunikation.
Die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten neuen Formatstände betreffen unter anderem Stammdaten, Messwerte, Rechnungsprozesse, Marktpartnerdaten und Prüfregeln. Für Energieversorger steht deshalb weniger ein großer Umbruch als vielmehr die saubere Umsetzung zahlreicher Detailanpassungen im Fokus.

Für Lieferanten kommt es nun darauf an, diese Änderungen durchgängig in ihren Systemen und operativen Prozessen umzusetzen. In der Hansen powercloud Testumgebung konnten Kunden die neuen Formatstände bereits frühzeitig testen und wertvolle Erfahrungen für die Umstellung sammeln. Das frühe Testing hat geholfen, Auswirkungen frühzeitig zu identifizieren und die Umstellung gezielt vorzubereiten.
Messwerte erhalten eine eindeutigere Zweckzuordnung
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Verwendung von Messwerten. Bisher identifizierte die OBIS-Kennzahl ein Register und die dazugehörige Messgröße. Künftig wird diese Information um eine standardisierte Zweckzuordnung ergänzt.
Die neue Codeliste legt eindeutig fest, für welchen Zweck ein Messwert verwendet werden darf, beispielsweise für:
- die Netznutzungsabrechnung
- die Bilanzkreisabrechnung
- die Endkundenabrechnung
Auch Kombinationen mehrerer Verwendungszwecke können künftig standardisiert abgebildet werden. Die Übermittlung erfolgt über UTILMD im Rahmen des Stammdatenaustauschs.
Für Marktteilnehmer bringt dies vor allem mehr Transparenz und eine konsistentere Verarbeitung von Messdaten über Unternehmens- und Systemgrenzen hinweg.
Präzisierte Regeln für Nachkommastellen
Darüber hinaus werden die Regeln zur Übermittlung von Messdaten konkretisiert. Enthält ein Zählerstand, eine Energiemenge oder ein Lastgang mehr Nachkommastellen als das jeweilige Nachrichtenformat erlaubt, werden die überzähligen Stellen bei der Übertragung nicht berücksichtigt.
Beispiel:
3141,5926 → 3141,59
Die Änderung klingt zunächst unspektakulär, kann jedoch Auswirkungen auf nachgelagerte Verarbeitungs- und Exportprozesse haben. Energieversorger sollten daher prüfen, ob unterschiedliche Rundungs- oder Kürzungsverfahren in ihren Systemen zu Datenabweichungen führen können. Gerade bei automatisierten Prozessen können solche Unterschiede später zu unnötigen Klärfällen führen.
Marktpartnerdaten werden zentralisiert

Auch bei Marktpartner- und Kommunikationsdaten verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel, Redundanzen zu reduzieren und die Datenqualität zu verbessern.
Künftig übernimmt PARTIN die zentrale Rolle für den Austausch von Marktpartner- und Kommunikationsdaten. Im Zuge der Formatumstellung werden Kontaktinformationen aus verschiedenen operativen Nachrichtentypen entfernt, darunter: UTILMD, ORDERS, QUOTES, REQOTE, APERAK. Konkret entfallen die Segmente für Ansprechpartnerdaten (CTA) sowie für Kommunikationsverbindungen wie Telefon- oder E-Mail-Kontakte (COM).
Die Pflege dieser Informationen erfolgt künftig zentral über PARTIN. Dadurch müssen identische Daten nicht länger in mehreren Nachrichtentypen parallel gepflegt werden. Das reduziert Pflegeaufwand, verhindert widersprüchliche Informationen und verbessert die Konsistenz der Marktpartnerdaten.
Darüber hinaus wird klargestellt, dass bereits bilateral übermittelte Steuer- beziehungsweise Umsatzsteuernummern unverändert zu übernehmen sind, beispielsweise im Zusammenhang mit Wiederverkäufernachweisen.
Anpassungen bei Prüfungen und Ablehnungsgründen
Mit der neuen Version 4.3 der Entscheidungsbaum-Diagramme (EBD) werden einzelne Prüfungen und Entscheidungswege in den EBD angepasst und präzisiert.
So wird beispielsweise bei Anmeldungen zur Ersatz- und Grundversorgung eine zusätzliche Fristprüfung eingeführt. Lieferanten können dadurch nachvollziehen, ob eine Anmeldung innerhalb der vorgegebenen Fristen erfolgt ist.
Für bestimmte Anwendungsfälle wird die ursprünglich bis Oktober 2026 vorgesehene Übergangsregelung um weitere sechs Monate verlängert. Dies betrifft die folgenden Ablehnungsgründe:
- A90: Sonstiger Fehler im Rechnungskopf
- A96: Sonstiger Fehler im Summenteil der Rechnung
- A99: Sonstiger nicht näher spezifizierter Fehler
Für die betroffenen Anwendungsfälle endet die verlängerte Übergangsfrist am 1. April 2027. Danach muss das konkrete Problem im Antwortprozess eindeutig beschrieben werden.
Langfristig trägt diese Änderung dazu bei, Klärfälle schneller zu bearbeiten und Ursachen effizienter zu identifizieren.
Fernsteuerbarkeit wird eindeutiger bestätigt
Auch die Direktvermarktung wird von der Formatumstellung berührt.
Die in UTILMD übermittelte Statusangabe „ZW5 – Technische Ressource ist steuerbar“ erhält eine klarere Bedeutung. Mit diesem Code bestätigt der Absender künftig die Erfüllung sämtlicher Anforderungen zur Fernsteuerbarkeit gemäß § 10b EEG 2023. Auf Nachfrage des Netzbetreibers muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden können. Mit Blick auf EEG 2027 und die zunehmende Zahl steuerbarer Anlagen gewinnt diese Klarstellung zusätzlich an Bedeutung.
Was Energieversorger jetzt prüfen sollten
Auch wenn die Formatumstellung 2026 keinen grundlegenden Umbau der Marktprozesse erfordert, sollten Energieversorger die Änderungen nicht unterschätzen. Insbesondere empfiehlt es sich,
- Stammdatenprozesse auf die neuen Zweckzuordnungen vorzubereiten,
- die Verarbeitung von Messwerten und Dezimalstellen zu validieren,
- Marktpartnerdaten künftig über PARTIN zu pflegen,
- EBD-Prüfungen und Fehlerbehandlungen zu aktualisieren sowie
- die neuen Formatstände vor Produktivsetzung umfassend zu testen.
Gerade dort, wo Prozesse weitgehend automatisiert ablaufen, sorgen konsistente Daten und eindeutige Regeln für weniger manuellen Aufwand und eine höhere Prozessqualität.
Der Blick geht bereits Richtung 2027
Mit der Mitteilung Nr. 58 vom 1. Oktober 2026 hat sich die Planung für die Marktkommunikation verändert. Die neu konsultierten APIs für Berechnungsformeln und Lokationsbündel werden zurückgezogen. UTILTS bleibt erhalten; der Austausch dieser Informationen wird über UTILMD beziehungsweise UTILTS erfolgen. Die weiteren Anpassungen bleiben einer zukünftigen Konsultation vorbehalten.
Fachlich ändert das nichts am Bedarf: Komplexe Messkonzepte, Berechnungsformeln und die Zuordnung von Energiemengen müssen sich standardisiert abbilden lassen. Für die gemeinschaftliche Versorgung, dezentrale Erzeugung und Speicher sind das wichtige Bausteine einer verlässlichen Abrechnung.
Im Bezug darauf bietet die ebenfalls am 1. Oktober 2026 veröffentlichte MiSpeL-Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten einen Ausblick. Für die Umsetzung bei Netz- und Messstellenbetreibern gilt eine Übergangszeit bis Ende September 2027.
Für Lieferanten kommt es darauf an, solche regulatorischen Entwicklungen in tragfähige und kund:innenfreundliche Angebote zu übersetzen. Dafür müssen Produktgestaltung, Messkonzept, Marktkommunikation und Abrechnung zusammenpassen. Die Fähigkeit, neue Angebote schnell und regelkonform an den Markt zu bringen, bleibt ein wichtiger Wettbewerbsfaktor.
